Das Gericht stellte u.a. fest (Urteil vom 15.01.2019, Az.: 3U724/18, nicht rechtskräftig), dass die Werbeanzeige keine Werbung unter Verwendung elektronischer Post“ im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG darstellt.
Es bleibt spannend abzuwarten, wie das Verfahren weiter verläuft, da für die Freemail-Anbieter Werbe-E-Mails eine wichtige Einnahmequelle darstellen.
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- Zum Autoren des Artikels Rolf Albrecht: https://www.volke.legal