Für die EU-weit gültige Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) läuft noch bis zum 25. Mai 2018 der Countdown. Was Unternehmen darüber wissen müssen, erklräe ich hier im Interview mit der Münchener Abendzeitung. Hier die wichtigsten Neuerungen:
Allen Unternehmern, Firmen und Datenschutzbeauftragten bzw. Online-Marketing-Angestellten ist an dieser Stelle zu raten, dass sie sich mit der kommenden EU-DSGVO auseinandersetzen, so dies noch nicht geschehen ist. Als Anhaltspunkte hier noch einmal übersichtlich die wichtigsten Neuerungen, welche die EU-Verordnung mit sich bringt:
- Datenschutzerklärungen auf Websites sind nach den neuen Vorgaben zu gestalten
- Neue Vorgaben zur online oder offline gegebenen Einwilligungserklärung sind einzuhalten
- Umfassenderes Verzeichnis von Datenverarbeitungstätigkeiten
- Eine Datenschutz-Folgeabschätzung für neue Tools, Technologien und Datenbanksysteme ist Pflicht
- Die Datenportabilität wird für alle Unternehmen mit personenbezogenen Daten Pflicht
- Nutzerdaten unterliegen nun auch dem Recht auf Vergessenwerden
- Die Auftragsdatenverarbeitung wird auch (teils) neu geregelt
- Neue Informationspflichten für Kinder-Angebote
- Überarbeitete Regelungen für den Datenschutzbeauftragten und dessen Stellung
- Datenpannen unterliegen jetzt einer Meldepflicht
- Neue Regeln zu den Themen Haftung und Bußgeld treten in Kraft